Gewährleistung
Wenn Sie als Verbraucher bei uns kaufen, haben Sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Ist eine Ware bei der Lieferung mangelhaft, kümmern wir uns darum – für Sie kostenlos. Unten finden Sie die offizielle Mitteilung der Europäischen Union zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und eine kurze Zusammenfassung.
EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
Die Mitteilung als PDF: EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht (PDF)
Kurz zusammengefasst
- Dauer: Für neue Waren haften wir zwei Jahre ab Lieferung für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren.
- Beweislast: Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorhanden war.
- Ihre Rechte: Zuerst können Sie wählen, ob wir die Ware reparieren oder Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie außerdem Schadensersatz verlangen.
- Kosten: Die Kosten für Reparatur oder Ersatz, auch für Transport und Abholung, tragen wir.
- Garantie: Eine Garantie gibt es zusätzlich nur, wenn sie in der Produktbeschreibung ausdrücklich genannt ist. Sie schränkt Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht nicht ein.
Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Regeln, siehe § 11 unserer AGB. Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht ist unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht.
So melden Sie einen Mangel
Schreiben Sie uns an hallo@daslandleben.de oder rufen Sie uns an unter 01522 1733722. Am besten nennen Sie Ihre Bestellnummer und schicken ein paar Fotos mit. Wir melden uns dann und stimmen mit Ihnen ab, wie es weitergeht. Bitte schicken Sie Waren nicht ohne Absprache zurück, da unsere Waren per Spedition transportiert werden.
Carolin Beyer · Das Landleben · Gocher Straße 37 · 47559 Kranenburg
Weitere Informationen
Mehr zu Ihren Rechten beim Kauf in der EU finden Sie auf dem Portal Ihr Europa.
Stand: 19.10.2026
